Freies Camping in Europa
Camping liegt nach wie vor im Trend. Ob nun mit einem Wohnmobil, Retro-Van oder großem Expeditionsmobil – die meisten Camper werden vom Ruf der Freiheit gelockt. Wie könnte man diesen mehr erleben, als in einem „mobilen Haus“? Täglich entscheidet man sich neu, ob man am nächsten Morgen in den Bergen oder doch lieber am einsamen Strand aufwachen möchte. Leider verfliegt diese Abenteuer-Romantik schnell, wenn man in die Gesetzestexte der einzelnen Länder schaut. Denn nicht überall in Europa ist es erlaubt, mit seinem Wohnmobil zu übernachten, wo es einem gerade gefällt.
Differenzierung Wildcamping und Freistehen
Wer sich mit dem Thema Camping auseinandersetzt, ist mit Sicherheit schon einmal über die beiden Begriffe „Wildcamping“ und „Freistehen“ gestoßen. Die Unterscheidung ist sehr wichtig und kann im Zweifelsfall vor einer Strafe bewahren.
Man steht überall dort „frei“, wo man nicht auf ausgewiesenen Camping- oder Wohnmobilstellplätzen steht. Das können öffentliche Parkplätze, Strände oder Waldwiesen usw. sein. Im Grunde sind damit alle Orte gemeint, die nicht als Privatgrundstücke gelten und für die man keine spezielle Parkerlaubnis hat.
Der Begriff „Freistehen“ ist gesetzlich nicht geregelt und kann sowohl als „Parken“, aber auch als „Wildcamping“ ausgelegt werden. Der einzige Unterschied liegt im Verhalten.
Als „Wildcamping“ versteht man das Abstellen des Fahrzeuges mit Campingverhalten. Baut man um seinen Camper Tische und Stühle auf, zieht die Markisen aus oder spannt eine Wäscheleine, zählt es als „Wildcamping“. Dies ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Eine klare Richtlinie, ab wann aus Parken Wildcampen wird, gibt es allerdings nicht. Mancherorts (und vor allem auch sehr saisonabhängig) wird bereits die Nutzung von Auffahrkeilen oder das Ausfahren der Trittstufe als „Wildcamping“ bezeichnet. Kurz gefasst: Es meint alle Tätigkeiten, die man nicht machen würde, wenn man sein Fahrzeug lediglich zum Parken abstellen würde.
In den meisten Ländern Europas ist es zudem verboten, im Fahrzeug zu übernachten. ABER in vielen Ländern ist es erlaubt, „die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen“ und somit bis zu 10 Stunden im Fahrzeug zu schlafen. Ein wichtiger Fakt, den man im Zweifel immer vorbringen kann – insofern der Bereich vor dem Van ohne Campingutensilien dekoriert ist.
In welchen Ländern darf man freistehen / Wildcampen?
Die Gesetzeslage zum Thema Wildcampen in Europa ist sehr verwirrend. In vielen Ländern ist es verboten, andere Länder haben in ihren Gesetzestexten keine klaren Regelungen. Es gibt aber auch Länder, in denen Camping außerhalb eines Campingplatzes es offiziell erlaubt ist.
In folgenden Ländern ist außerhalb von Privatgrundstücken und Naturschutzgebieten Wildcamping uneingeschränkt erlaubt:
- Albanien
- England
- Estland (nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen)
- Finnland
- Georgien
- Lettland (nicht in Städten, städtischen Gebieten oder in der Nähe von Häusern)
- Litauen (nicht in Städten, städtischen Gebieten oder in der Nähe von Häusern)
- Moldawien
- Norwegen (mind. 150 m Abstand zu Häusern, nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht länger als 2 Tage)
- Rumänien (In Bärengebieten gibt es Hinweisschilder, die zum Eigenschutz vom Campen abraten)
- Schottland (nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Hirsch- und Moorhuhnjagd darf nicht behindert werden)
- Schweden
- Schweiz (Neben den Naturschutzgebieten gibt es hier Wildruhezonen und eidgenössische Jagdbanngebiete, in denen während der Schutzzeit nicht gecampt werden darf)
- Ukraine
- Wales
- Weißrussland (nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Umkreis von 50 Metern von Wohnhäusern oder staatlichen Gebäuden)
Auch wenn in den aufgeführten Ländern das Wildcamping offiziell erlaubt ist, kommt es vor, dass an der einen oder anderen Stelle vereinzelt Verbotsschilder stehen. Diese sollten selbstverständlich berücksichtigt werden.
In den meisten anderen Ländern Europas wird Freistehen erfahrungsgemäß oft geduldet. Es ist allerdings ein klarer Unterschied zu spüren, ob man in der Hauptsaison unterwegs ist, oder zu Zeiten reist, in denen man fast alleine ist. Egal, ob Wildcampen erlaubt oder nur geduldet ist – man sollte immer ein paar Verhaltensregeln beachten. Ein unauffälliges, ruhiges Verhalten wird von den Locals immer mehr geduldet als ausladende laute Camperpartys. Es ist unumgänglich zu prüfen, dass man mit seiner Platzwahl keine Durchgänge oder Durchfahrten blockiert. Werden Parkplätze sehr hochfrequentiert von Einheimischen genutzt, sollte man Abstand davon nehmen, auf solchen Plätzen sein „Lager“ aufzuschlagen. Auf einem gewünschten Stellplatz haben sich schon viele andere Camper versammelt? Auch hier sollte man überlegen, ob es zwingend nötig ist, sich dazu zustellen. Oft schüren solche Ansammlungen von Vanlifern den Unmut der Einheimischen. Beim Verlassen des Platzes sollte NICHTS hinterlassen werden.
Wenn sich alle Camper respektvoll der Natur und der Einheimischen gegenüber verhalten, werden auch die zukünftigen Vanlifer toleriert.